Stand:
01.8.2004
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma
Endurozentrale Paul Gierscher (Enduro-Zentrale
Paul)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils
aktuellen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
der Enduro-Zentrale Paul Gierscher nachfolgend "Enduro-Zentrale
Paul", und ihren Kunden, Lieferanten und Partner. Maßgebend
ist die Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses im Internet
veröffentlicht ist.
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Lieferung
von Waren und sonstigen Leistungen von der Enduro-Zentrale Paul.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder
von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt, es sei denn, die Enduro-Zentrale Paul hat diesen im
Einzelfall schriftlich zugestimmt.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Die Darstellung des Sortiments in elektronischer oder gedruckter
Form stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen
Online Katalog oder gedruckten Katalog dar. Technische Änderungen,
Druckfehler sowie Preisänderungen behalten wir uns ausdrücklich
vor.
2.2 Der Kunde bestellt von ihm gewünschte Waren/Dienstleistungen
durch Absendung der in der Bestellmaske, oder Bestellvordruck,
vollständig auszufüllenden Angaben. Der Vertrag kommt
zustande, wenn die Enduro-Zentrale Paul und der Drittanbieter
dieses Angebot annehmen. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt
der Verfügbarkeit der bestellten Waren bzw. Dienstleistungen.
Die Erklärung der Annahme gegenüber dem Kunden ist nicht
erforderlich, der Kunde verzichtet auf diese im Sinne von §
151 S. 1 BGB.
2.3 Der Internet-Kunde bestätigt bei Bestellung die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) der Enduro-Zentrale Paul.
Bei formlosen Bestellungen, oder Bestellungen mit dem Bestellvordruck,
werden die Enduro-Zentrale Paul-AGBs vom Kunden anerkannt.
3. Fälligkeit, Bezahlung und Verzug
3.1 Der Kaufpreis wird sofort fällig. Die Zahlung des Kaufpreises
erfolgt per Lastschrift, per Nachnahme, per Vorauskasse oder in
bar.
3.2 Alle Preise sind in EURO, verstehen sich inclusive der gesetzlichen
MWSt. in Deutschland und sind freibleibend.
3.3 Für die Lieferung in Deutschland gilt folgendes:
3.3.1 Versand: Versendung grundsätzlich per Post, DHL oder
UPS. Versandkosten auf Anfrage.
3.4 Für die Lieferung in Länder außerhalb von
Deutschland gilt folgendes (Bestellung nur schriftlich, auch per
eMail oder Fax möglich):
3.4.1 Versand: Versendung per Post oder mit einem günstigeren
Versender je nach Ziel-Land. Die Verzollung wird vom Kunden selbst
übernommen.
3.4.2 Zahlung bei Versand in Länder außerhalb von
Deutschland:
Vorauskasse: Die Kosten für Porto und Verpackung werden
exakt nach Aufwand ermittelt und an den Kunden weiterberechnet.
Sie erhalten von Enduro-Zentrale Paul eine Rechnung übermittelt.
Der gesamte Rechnungsbetrag (einschließlich aller Gebühren
des Zahlungsverkehrs) muss auf ein speziell angegebenes Vorauskasse-Konto
überwiesen werden. Der vollständige Rechnungsbetrag
muss auf diesem Vorauskasse-Konto eingegangen sein, bevor die
Waren ausgeliefert werden. Für Fehler und zeitliche Verzögerungen
im Zahlungsverkehr kann Enduro-Zentrale Paul nicht haftbar gemacht
werden.
Nachnahme: Wir liefern per Nachnahme nur innerhalb der EU, wenn
die Post, DHL oder UPS dies anbietet und die Warensendung entsprechend
versichert ist. Die Kosten für Porto und Verpackung werden
exakt nach Aufwand ermittelt und an den Kunden weiterberechnet.
Vor dem Versand muß eine Anzahlung von 20 % des Rechnungspreises
(mindestens 20 €) auf unserem Konto eingegangen sein.
3.5 Kommt der Kunde in Verzug, ist die Enduro-Zentrale Paul berechtigt,
Verzugszinsen iHv 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu
verlangen. Das Recht der Enduro-Zentrale Paul, einen höheren
Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon ebenso unberührt,
ebenso wie das Recht des Kunden, einen niedrigeren Schaden geltend
zu machen.
4. Widerruf
4.1 Der Kunde ist berechtigt, seine auf den Vertragsabschluss
gerichtete Willenserklärung binnen 14 Tagen nach Erhalt der
Ware zu widerrufen, indem er die Ware vollständig und nicht
gebraucht in der Originalverpackung an Enduro-Zentrale Paul zurücksendet.
Für die Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden
der Ware.
4.2 Der Widerruf ist ausgeschlossen, sofern die Ware durch ein
Verschulden des Kunden beschädigt oder zerstört wurde.
4.3 Bei Waren/Dienstleistungen bis zu einem Bestellwert von Euro
1.000,- trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung,
es sei denn, die gelieferte Ware oder Dienstleistung entspricht
nicht der bestellten; dann erstattet die Enduro-Zentrale Paul
das Porto. Unfrei zurückgesendete Ware kann nicht angenommen
werden.
4.4 Im Fall des Widerrufs zahlt die Enduro-Zentrale Paul einen
ggf. bereits entrichteten Kaufpreis an den Kunden zurück.
Bei Überweisungen ins Ausland werden lediglich die Überweisungsgebühren
abgezogen. Für bis zum Widerruf gezogene Nutzungen gelten
die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die von der Enduro-Zentrale Paul ausgelieferten Waren bleiben
bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis
sowie sonstiger Forderungen, die die Enduro-Zentrale Paul gegen
den Kunden in unmittelbaren Zusammenhang mit der gelieferten Ware
nachträglich erwirbt, gleich aus welchem Rechtsgrund, als
Vorbehaltsware im Eigentum von der Enduro-Zentrale Paul. Dies
gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen
geleistet werden.
5.2 Vor Übergang des Eigentums wird der Kunde über
diese Waren nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der
Enduro-Zentrale Paul verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere
bei Pfändung des Kaufgegenstandes hat der Kunde an die Enduro-Zentrale
Paul sofort schriftlich Meldung zu machen und den Dritten unverzüglich
auf das Vorbehaltseigentum von der Enduro-Zentrale Paul hinzuweisen.
6. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten
6.1 Die Enduro-Zentrale Paul gewährleistet, dass die Waren
nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit
zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten
Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des
Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und
beginnt mit der Übergabe der Waren an den Kunden. Mängel
der gelieferten Waren werden von Enduro-Zentrale Paul nach entsprechender
Mitteilung des Kunden innerhalb dieser Gewährleistungsfrist
behoben. Dies geschieht nach Wahl von Enduro-Zentrale Paul durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.3 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen
und, wenn sich ein Mangel zeigt, dies der Enduro-Zentrale Paul
innerhalb von 7 Tagen unter Beschreibung des Mangels schriftlich
mitzuteilen. Gleiches gilt auch für später entdeckte
Mängel. Ist der Kunde kein Kaufmann, trifft ihn die Rügeobliegenheit
nur bei offensichtlichen Mängeln. Unterbleibt eine fristgerechte
Mitteilung, gilt die Ware als genehmigt.
Bei Transportschäden ist folgendes Verfahren vorgeschrieben:
Kommt ein Paket sichtbar beschädigt an, muss es in Gegenwart
des Postbeamten geöffnet werden. Der Postbeamte stellt eine
Schadensbestätigung aus. Bei versteckten Transportschäden,
also Schäden, die der Kunde erst nach dem Öffnen feststellt,
muss der Kunde das Paket zur Post bringen und dort eine Schadenaufnahme
machen lassen. Ohne diese Unterlage ist eine Schadenregulierung
nicht möglich.
6.4 Unfrei zurückgesandte Ware kann nicht angenommen werden.
6.5 Gelingt ein Nachbesserungsversuch nicht innerhalb angemessener
Frist und schlägt er auch innerhalb einer weiteren, vom Kunden
angemessen gesetzten Frist fehl, so kann der Kunde den Vergütungsanspruch
herabsetzen oder den Vertrag rückgängig machen.
6.6 Enduro-Zentrale Paul haftet nicht für Mangelfolgeschäden
und im übrigen nur nach den Bestimmungen der Ziff. 7. Die
Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für Arglist
bleibt von den Regelungen nach Ziff. 6 unberührt. Weitergehende
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
6.7 Enduro-Zentrale Paul behält sich für den Fall einer
unbegründeten Mängelrüge vor, den Kunden zum Ersatz
der daraus entstandenen Kosten in Anspruch zu nehmen.
7. Haftung
7.1 Für Schäden wegen Fehlens von Eigenschaften, die
Enduro-Zentrale Paul schriftlich zugesichert hat, sowie für
Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Angestellten verursacht wurden,
haftet Enduro-Zentrale Paul nach den Gesetzlichen Vorschriften.
Produktbeschreibungen in Verkaufsfördernden Unterlagen von
Enduro-Zentrale Paul (Kataloge in gedruckter oder elektronischer
Form) stellen grundsätzlich keine verbindliche Zusicherung
von Produkteigenschaften dar (siehe Punkt2).
7.2 Die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit
einfacher Angestellter von Enduro-Zentrale Paul verursacht werden,
ist ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflicht im Sinne von
Ziff. 7.3 verletzt wurde.
7.3 Die Haftung für sonstige Schäden, die dem Kunden
durch einen Verzug von der Enduro-Zentrale Paul, durch eine von
der Enduro-Zentrale Paul zu vertretende Unmöglichkeit oder
durch die Verletzung einer Pflicht entstehen, deren Einhaltung
für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung
ist (Kardinalpflicht), wird auf solche Schäden begrenzt,
die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und
vorhersehbar sind.
7.4 Im Fall von Ziff. 7.3 ist die Haftung zudem auf einen Betrag
in Höhe des Doppelten des nach der jeweiligen Bestellung
bezahlten Kaufpreises begrenzt.
7.5 Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden,
die nicht an der Ware selbst entstanden sind, für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, ist
ausgeschlossen.
7.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter
und Erfüllungsgehilfen der Enduro-Zentrale Paul.
8. Datenschutz
8.1 Soweit nicht anderweitig vereinbart, nutzt die Enduro-Zentrale
Paul die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck
der Vertragsabwicklung. Eine Nutzung zu Zwecken der Markt- und
Meinungsforschung sowie für Werbezwecke bedarf der Zustimmung
des Kunden.
8.2 Die personenbezogenen Daten können durch die Enduro-Zentrale
Paul dazu genutzt werden, um eine Bonitätsprüfung zu
veranlassen.
Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des §33.1
BDSG.
9. Weiterverkauf
9.1 Aus haftungsrechtlichen Gründen ist der Weiterverkauf
in Zweit- bzw. Drittländer (insbesondere Nordamerika) ausdrücklich
untersagt.
10. Schlußbestimmungen
10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht.
10.2 Soweit nicht anderweitig vereinbart, bedarf die Übertragung
von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden
auf einen Dritten der vorherigen schriftlichen Zustimmung von
Enduro-Zentrale Paul. Enduro-Zentrale Paul wird diese Zustimmung
nur aus wichtigem Grund versagen.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein
oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung
durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich
der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das
Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.
10.4 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen
Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Übereinkommens
über den Kauf beweglicher Sachen.
10.5 Erfüllungsort ist der Sitz der Enduro-Zentrale Paul
in Wolfratshausen. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder sein Geschäftssitz
nicht im Inland hat, vereinbaren die Parteien, dass für sämtliche
im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehenden
Streitigkeiten das Amtsgericht München zuständig ist.
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