Stand: 01.8.2004

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Endurozentrale Paul Gierscher (Enduro-Zentrale Paul)


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Enduro-Zentrale Paul Gierscher nachfolgend "Enduro-Zentrale Paul", und ihren Kunden, Lieferanten und Partner. Maßgebend ist die Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses im Internet veröffentlicht ist.


1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Lieferung von Waren und sonstigen Leistungen von der Enduro-Zentrale Paul.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Enduro-Zentrale Paul hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Die Darstellung des Sortiments in elektronischer oder gedruckter Form stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online Katalog oder gedruckten Katalog dar. Technische Änderungen, Druckfehler sowie Preisänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.

2.2 Der Kunde bestellt von ihm gewünschte Waren/Dienstleistungen durch Absendung der in der Bestellmaske, oder Bestellvordruck, vollständig auszufüllenden Angaben. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Enduro-Zentrale Paul und der Drittanbieter dieses Angebot annehmen. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren bzw. Dienstleistungen. Die Erklärung der Annahme gegenüber dem Kunden ist nicht erforderlich, der Kunde verzichtet auf diese im Sinne von § 151 S. 1 BGB.

2.3 Der Internet-Kunde bestätigt bei Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Enduro-Zentrale Paul.
Bei formlosen Bestellungen, oder Bestellungen mit dem Bestellvordruck, werden die Enduro-Zentrale Paul-AGBs vom Kunden anerkannt.

3. Fälligkeit, Bezahlung und Verzug

3.1 Der Kaufpreis wird sofort fällig. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt per Lastschrift, per Nachnahme, per Vorauskasse oder in bar.

3.2 Alle Preise sind in EURO, verstehen sich inclusive der gesetzlichen MWSt. in Deutschland und sind freibleibend.

3.3 Für die Lieferung in Deutschland gilt folgendes:

3.3.1 Versand: Versendung grundsätzlich per Post, DHL oder UPS. Versandkosten auf Anfrage.

3.4 Für die Lieferung in Länder außerhalb von Deutschland gilt folgendes (Bestellung nur schriftlich, auch per eMail oder Fax möglich):

3.4.1 Versand: Versendung per Post oder mit einem günstigeren Versender je nach Ziel-Land. Die Verzollung wird vom Kunden selbst übernommen.

3.4.2 Zahlung bei Versand in Länder außerhalb von Deutschland:

Vorauskasse: Die Kosten für Porto und Verpackung werden exakt nach Aufwand ermittelt und an den Kunden weiterberechnet. Sie erhalten von Enduro-Zentrale Paul eine Rechnung übermittelt. Der gesamte Rechnungsbetrag (einschließlich aller Gebühren des Zahlungsverkehrs) muss auf ein speziell angegebenes Vorauskasse-Konto überwiesen werden. Der vollständige Rechnungsbetrag muss auf diesem Vorauskasse-Konto eingegangen sein, bevor die Waren ausgeliefert werden. Für Fehler und zeitliche Verzögerungen im Zahlungsverkehr kann Enduro-Zentrale Paul nicht haftbar gemacht werden.


Nachnahme: Wir liefern per Nachnahme nur innerhalb der EU, wenn die Post, DHL oder UPS dies anbietet und die Warensendung entsprechend versichert ist. Die Kosten für Porto und Verpackung werden exakt nach Aufwand ermittelt und an den Kunden weiterberechnet. Vor dem Versand muß eine Anzahlung von 20 % des Rechnungspreises (mindestens 20 €) auf unserem Konto eingegangen sein.

3.5 Kommt der Kunde in Verzug, ist die Enduro-Zentrale Paul berechtigt, Verzugszinsen iHv 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht der Enduro-Zentrale Paul, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon ebenso unberührt, ebenso wie das Recht des Kunden, einen niedrigeren Schaden geltend zu machen.

4. Widerruf

4.1 Der Kunde ist berechtigt, seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu widerrufen, indem er die Ware vollständig und nicht gebraucht in der Originalverpackung an Enduro-Zentrale Paul zurücksendet. Für die Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden der Ware.

4.2 Der Widerruf ist ausgeschlossen, sofern die Ware durch ein Verschulden des Kunden beschädigt oder zerstört wurde.

4.3 Bei Waren/Dienstleistungen bis zu einem Bestellwert von Euro 1.000,- trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware oder Dienstleistung entspricht nicht der bestellten; dann erstattet die Enduro-Zentrale Paul das Porto. Unfrei zurückgesendete Ware kann nicht angenommen werden.

4.4 Im Fall des Widerrufs zahlt die Enduro-Zentrale Paul einen ggf. bereits entrichteten Kaufpreis an den Kunden zurück. Bei Überweisungen ins Ausland werden lediglich die Überweisungsgebühren abgezogen. Für bis zum Widerruf gezogene Nutzungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die von der Enduro-Zentrale Paul ausgelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sowie sonstiger Forderungen, die die Enduro-Zentrale Paul gegen den Kunden in unmittelbaren Zusammenhang mit der gelieferten Ware nachträglich erwirbt, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware im Eigentum von der Enduro-Zentrale Paul. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

5.2 Vor Übergang des Eigentums wird der Kunde über diese Waren nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Enduro-Zentrale Paul verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes hat der Kunde an die Enduro-Zentrale Paul sofort schriftlich Meldung zu machen und den Dritten unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum von der Enduro-Zentrale Paul hinzuweisen.

6. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten

6.1 Die Enduro-Zentrale Paul gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit der Übergabe der Waren an den Kunden. Mängel der gelieferten Waren werden von Enduro-Zentrale Paul nach entsprechender Mitteilung des Kunden innerhalb dieser Gewährleistungsfrist behoben. Dies geschieht nach Wahl von Enduro-Zentrale Paul durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

6.3 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dies der Enduro-Zentrale Paul innerhalb von 7 Tagen unter Beschreibung des Mangels schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für später entdeckte Mängel. Ist der Kunde kein Kaufmann, trifft ihn die Rügeobliegenheit nur bei offensichtlichen Mängeln. Unterbleibt eine fristgerechte Mitteilung, gilt die Ware als genehmigt.

Bei Transportschäden ist folgendes Verfahren vorgeschrieben:

Kommt ein Paket sichtbar beschädigt an, muss es in Gegenwart des Postbeamten geöffnet werden. Der Postbeamte stellt eine Schadensbestätigung aus. Bei versteckten Transportschäden, also Schäden, die der Kunde erst nach dem Öffnen feststellt, muss der Kunde das Paket zur Post bringen und dort eine Schadenaufnahme machen lassen. Ohne diese Unterlage ist eine Schadenregulierung nicht möglich.

6.4 Unfrei zurückgesandte Ware kann nicht angenommen werden.

6.5 Gelingt ein Nachbesserungsversuch nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt er auch innerhalb einer weiteren, vom Kunden angemessen gesetzten Frist fehl, so kann der Kunde den Vergütungsanspruch herabsetzen oder den Vertrag rückgängig machen.

6.6 Enduro-Zentrale Paul haftet nicht für Mangelfolgeschäden und im übrigen nur nach den Bestimmungen der Ziff. 7. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für Arglist bleibt von den Regelungen nach Ziff. 6 unberührt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

6.7 Enduro-Zentrale Paul behält sich für den Fall einer unbegründeten Mängelrüge vor, den Kunden zum Ersatz der daraus entstandenen Kosten in Anspruch zu nehmen.

7. Haftung

7.1 Für Schäden wegen Fehlens von Eigenschaften, die Enduro-Zentrale Paul schriftlich zugesichert hat, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Angestellten verursacht wurden, haftet Enduro-Zentrale Paul nach den Gesetzlichen Vorschriften. Produktbeschreibungen in Verkaufsfördernden Unterlagen von Enduro-Zentrale Paul (Kataloge in gedruckter oder elektronischer Form) stellen grundsätzlich keine verbindliche Zusicherung von Produkteigenschaften dar (siehe Punkt2).

7.2 Die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit einfacher Angestellter von Enduro-Zentrale Paul verursacht werden, ist ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflicht im Sinne von Ziff. 7.3 verletzt wurde.

7.3 Die Haftung für sonstige Schäden, die dem Kunden durch einen Verzug von der Enduro-Zentrale Paul, durch eine von der Enduro-Zentrale Paul zu vertretende Unmöglichkeit oder durch die Verletzung einer Pflicht entstehen, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), wird auf solche Schäden begrenzt, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind.

7.4 Im Fall von Ziff. 7.3 ist die Haftung zudem auf einen Betrag in Höhe des Doppelten des nach der jeweiligen Bestellung bezahlten Kaufpreises begrenzt.

7.5 Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, ist ausgeschlossen.

7.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Enduro-Zentrale Paul.

8. Datenschutz

8.1 Soweit nicht anderweitig vereinbart, nutzt die Enduro-Zentrale Paul die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung. Eine Nutzung zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung sowie für Werbezwecke bedarf der Zustimmung des Kunden.

8.2 Die personenbezogenen Daten können durch die Enduro-Zentrale Paul dazu genutzt werden, um eine Bonitätsprüfung zu veranlassen.

Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des §33.1 BDSG.

9. Weiterverkauf

9.1 Aus haftungsrechtlichen Gründen ist der Weiterverkauf in Zweit- bzw. Drittländer (insbesondere Nordamerika) ausdrücklich untersagt.

10. Schlußbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.2 Soweit nicht anderweitig vereinbart, bedarf die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf einen Dritten der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Enduro-Zentrale Paul. Enduro-Zentrale Paul wird diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen.

10.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.

10.4 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über den Kauf beweglicher Sachen.

10.5 Erfüllungsort ist der Sitz der Enduro-Zentrale Paul in Wolfratshausen. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder sein Geschäftssitz nicht im Inland hat, vereinbaren die Parteien, dass für sämtliche im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehenden Streitigkeiten das Amtsgericht München zuständig ist.